Im Dezember hat das Bayerische Verwaltungsgericht Würzburg der Thüringer Eisenbahn GmbH (ThE) die Wiederaufnahme des Betriebs auf der stillgelegten Bahnstrecke zwischen Sennfeld und Großlangheim untersagt. Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig – und wird es vorerst auch nicht werden. Wie diese Redaktion erfuhr, hat das Eisenbahn-Infrastrukturunternehmen Rechtsmittel dagegen eingelegt.
Auf Anfrage teilte ein Sprecher am Verwaltungsgericht mit, dass ein Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung innerhalb der Frist bis zum 10. Februar eingegangen sei. Das heißt: Das Verfahren wird in der nächsthöheren Instanz weitergeführt. Zuständig dafür ist der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH).
Juristisches Tauziehen seit November 2021
Damit besteht für die ThE weiter die Möglichkeit, doch noch die Genehmigung für den Betrieb eines Güterverkehrs und touristischen Verkehrs auf der Unteren Steigerwaldbahn zu erhalten. Auslöser für die Klage war eine Entscheidung des Verkehrsministeriums, das im November 2021 eine entsprechende Erlaubnis verweigert hatte.
Das Unternehmen mit Sitz in Erfurt wollte nach eigenen Angaben die Bahninfrastruktur entlang der 47 Kilometer langen Strecke auf eigene Kosten wiederherstellen. Das Gericht hatte offensichtlich Zweifel, ob es über das dafür nötige Geld verfügt. Um die Bahnstrecke, auf der vor 18 Jahren der letzte Güterzug fuhr, zu reaktivieren, müsste ein mehrstelliger Millionenbetrag investiert werden.

Die Trasse ist nicht entwidmet, einer Wiederaufnahme des Eisenbahnverkehrs steht formell nichts im Wege. Dem Freistaat Bayern liegt bezüglich einer Wiederinbetriebnahme derzeit nur der Antrag der ThE vor, hieß es kürzlich auf Anfrage.
Die Kriterien für Streckenreaktivierungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) würden weiterhin gelten, teilt Sandra Höldl von der Bayerischen Eisenbahngesellschaft (BEG) mit. Die BEG plant, finanziert und kontrolliert den SPNV im Auftrag des Freistaats.
Staatsregierung hält an 1000er-Kriterium fest
"Ein Reaktivierungsprozess müsste stets von der Region heraus initiiert werden", stellt Höldl klar. Welches Gremium das sein sollte, ist nicht ersichtlich. Der Schweinfurter Kreistag hatte im November 2021 beschlossen, eine Reaktivierung nicht weiter zu verfolgen. Daran dürfte sich einer Umfrage zufolge, die diese Redaktion jüngst bei den Fraktionen durchgeführt hat, so schnell nichts ändern.
Der Kitzinger Kreistag hatte einige Wochen später eine Entscheidung zur Reaktivierung vertagt. Seitdem wurde das Thema nicht mehr behandelt. "Basierend auf der negativen Potenzialanalyse der BEG aus dem Jahr 2021 ist es zum aktuellen Zeitpunkt nicht realistisch, dass auf der Strecke in absehbarer Zeit wieder Personenzüge fahren werden, da die BEG als Aufgabenträger keinen SPNV auf Grundlage der Ergebnisse der Potenzialanalyse bestellen würde. Hinzukommt, dass es für die Steigerwaldbahn aktuell kein Eisenbahninfrastrukturunternehmen als Betreiber gibt", antwortete Landrätin Tamara Bischof diese Woche auf eine Anfrage unserer Redaktion.

Damit Personenzüge wieder fahren dürften, muss eine stillgelegte Bahnstrecke weiter das Kriterium von 1000 Reisendenkilometern pro Kilometer Streckenlänge erfüllen. Daran hält die Staatsregierung laut der BEG-Sprecherin fest. "Eine Ausnahme vom sogenannten 1000er-Kriterium hat es nur bei der Strecke Gotteszell-Viechtach (im Bayerischen Wald, Anm. d. Red.) gegeben, wo der aktuelle Probebetrieb zum kommenden Dezember in einen Dauerbetrieb umgewandelt wird."
Diese Maßnahme beruhe auf einem Beschluss des Landtags, der die Staatsregierung dazu aufgefordert hat, so Höldl. "Grund für die Ausnahme war die Sondersituation mit der bestehenden Länderbahn-Werkstatt am Ende der Strecke, deren Arbeitsplätze und Know-how gerade angesichts des großen Personalmangels bei Bahnwerkstätten dadurch gesichert wird."
Ungeachtet der Befürworter einer Reaktivierung liegen der zuständigen Regierung von Mittelfranken die Anträge von Anrainergemeinden vor, die eine Entwidmung fordern. Deren Bearbeitung ruht auch während des Verfahrens am VGH. Antragsteller sind laut Regierung die Kommunen Prichsenstadt, Kleinlangheim, Großlangheim, Wiesentheid, Gochsheim, Grettstadt, Lülsfeld und Frankenwinheim. Außerdem hat Sennfeld einen Entwidmungsantrag beim Eisenbahnbundesamt gestellt.
Beschluss am VGH bis voraussichtlich Jahresende
Wie geht es jetzt weiter mit dem Prozess am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof? Ein Sprecher teilt mit, dass die ThE als Rechtsmittelführer zunächst ihre Gründe für die beantragte Berufung darlegen müsse. Die Frist dafür beträgt vier Wochen. Das Unternehmen selbst war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.
Danach wird der zuständige Senat die Einwände auf Aktenlage prüfen. Solche Gerichtsverfahren könnten durchschnittlich ein dreiviertel Jahr dauern, heißt es aus München.
Sollte der VGH den Antrag ablehnen, würde das Urteil aus erster Instanz rechtskräftig werden. Lässt er die Berufung zu, gäbe es eine mündliche Verhandlung. Gegen das folgende Urteil könnten wiederum Rechtsmittel eingelegt werden. Der Gang zum Bundesverwaltungsgericht wäre möglich.
Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version wurde Sennfeld nicht bei den Anrainergemeinden genannt, die eine Entwidmung der Bahnstrecke beantragt haben. Die Gemeinde hat ihren Antrag jedoch nicht bei der Regierung von Mittelfranken gestellt, daher fehlte Sennfeld in der Auflistung, sondern beim Eisenbahnbundesamt, das für jenen Streckenabschnitt zuständig ist. Wir haben die entsprechende Textpassage angepasst.