Über den bereits am 7. April eingereichten Antrag der Thüringer Eisenbahn GmbH auf Erteilen einer Unternehmensgenehmigung zum Betreiben einer Eisenbahninfrastruktur auf der früheren Steigerwaldbahn ist noch immer nicht entschieden. Dies hat eine Nachfrage der Main-Post-Redaktion beim dafür zuständigen Verkehrsministerium in München ergeben.
Laut Gesetz hat der Antragsteller ein Anrecht darauf, nach spätestens drei Monaten einen Bescheid zu erhalten. Doch diese Frist gilt erst ab dem Zeitpunkt, an dem er sämtliche notwendigen Unterlagen und Nachweise vorgelegt hat. Und dies ist bis heute nicht der Fall, antwortete das Verkehrsministerium. "Wir haben aktuell die Thüringer Eisenbahn GmbH um entsprechende Ergänzungen gebeten", heißt es weiter. "Sobald dies geschieht, wird der Antrag durch das Ministerium final geprüft." Beim Antragsteller war am Donnerstag niemand für eine Stellungnahme zu erreichen.
Nachdem die Drei-Monats-Frist ab Vorlage sämtlicher benötigten Angaben gilt, kann das Ministerium derzeit auch keinen Zeitpunkt nennen, bis wann eine abschließende Entscheidung über den Antrag der Thüringer Eisenbahn zu erwarten ist.
Die Thüringer Eisenbahn GmbH möchte bekanntlich die stillgelegte Steigerwaldbahn zwischen Schweinfurt und Großlangheim auf eigene Kosten sanieren. Falls dies nach Paragraf 6 ff. des Allgemeinen Eisenbahngesetzes gestattet wird – wovon auszugehen ist – ist das Unternehmen laut Verkehrsministerium verpflichtet, die Sanierung innerhalb eines vertretbaren Zeitraums umzusetzen. Wenn dann die Infrastruktur der Bahnstrecke wiederhergestellt ist, können darauf wieder Züge fahren, beispielsweise in Form eines Tourismusverkehrs.
Denkbar wäre aber auch jedweder weiterer Zugverkehr, wenn die Trasse nach der Sanierung hierfür die erforderlichen technischen Voraussetzungen erfüllt. Der Zugverkehr ist aber Sache eines Eisenbahnverkehrsunternehmens und hat mit der jetzt beantragten Herstellung der Infrastruktur nichts zu tun.