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Gerolzhofen: Wie geht es weiter mit der Steigerwaldbahn? Das ist der aktuelle Stand

Gerolzhofen

Wie geht es weiter mit der Steigerwaldbahn? Das ist der aktuelle Stand

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    Die Steigerwaldbahn, im Bild die Trasse bei Großlangheim (Lkr. Kitzingen), liegt bereits seit Jahrzehnten im Dornröschenschlaf.
    Die Steigerwaldbahn, im Bild die Trasse bei Großlangheim (Lkr. Kitzingen), liegt bereits seit Jahrzehnten im Dornröschenschlaf. Foto: Hartmut Hess

    Seit mehreren Jahren schon sorgt ein Thema für hitzige Diskussionen in den Landkreisen Schweinfurt und Kitzingen: Soll die stillgelegte Steigerwaldbahn wieder in Betrieb gehen? Oder setzten sich die Anrainergemeinden mit ihrem Wunsch durch, der Bahnlinie den endgültigen Todesstoß zu verpassen? Die Situation ist rechtlich komplex und vielschichtig. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick:

    Um welche Bahnstrecke geht es genau?

    Die Untere Steigerwaldbahn verlief vom Schweinfurter Hauptbahnhof über Gerolzhofen bis zum Kitzinger Stadtteil Etwashausen (Lkr. Kitzingen). Weil die Mainbrücke, die gegen Ende des Zweiten Weltkriegs von der Wehrmacht gesprengt worden war, nicht wieder aufgebaut wurde, hatte die Strecke seitdem keinen Anschluss mehr an den Kitzinger Bahnhof. 1981 fuhr der letzte Personenzug zwischen Etwashausen und Gerolzhofen. 1987 wurde der Personenverkehr auch zwischen Schweinfurt und Gerolzhofen eingestellt. Der Abschnitt auf Kitzinger Gemarkung zwischen Großlangheim und Etwashausen wurde 2016 entwidmet. Die Gleise dort sind inzwischen durch die Firma Meißner Gleisrückbau abgebaut worden. Die Firma aus dem baden-württembergischen Dörzbach hatte im Juli 2019 die gesamte Strecke zwischen Etwashausen und Sennfeld von der Deutschen Bahn gekauft.

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    Was ist die rechtliche Ausgangslage?

    Vor drei Jahren haben Anrainergemeinden den Antrag gestellt, die Bahngrundstücke nach Kitzinger Vorbild auch innerhalb ihrer Gemarkungen vom bahnrechtlichen Sonderstatus entwidmen zu lassen. Allerdings meldeten sich in der Folge die Landkreise Schweinfurt und Kitzingen sowie die kreisfreie Stadt Schweinfurt in ihrer Eigenschaft als Träger des Öffentlichen Personennahverkehrs zu Wort und stellten sich gegen die Entwidmungsanträge der Kommunen, indem sie ein "Verkehrsbedürfnis" für die Strecke geltend machten. Dies stellt nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz einen Hinderungsgrund für eine Entwidmung dar.

    Welche Ergebnisse brachte das Fahrgast-Gutachten?

    Um das "Verkehrsbedürfnis" für die Bahnstrecke zu verifizieren, wurde in der Folge bei der staatlichen Bayerischen Eisenbahngesellschaft (BEG) ein Gutachten zum möglichen Fahrgast-Potenzial in Auftrag gegeben. Die BEG nahm bei ihrer Berechnung sogar einen fiktiven Anschluss an den Kitzinger Bahnhof an, obwohl die Strecke heute schon in Großlangheim endet. Trotzdem erbrachte das Gutachten nur einen Wert von 623 Reisendenkilometern für die Gesamtstrecke und für den Abschnitt Schweinfurt - Gerolzhofen 790 Reisendenkilometer. In Bayern werden momentan aber mindestens 1000 Reisendenkilometer verlangt, ehe für den Freistaat die Reaktivierung einer Strecke überhaupt in Frage kommt.

    Warum wurde das "Verkehrsbedürfnis" nicht zurückgenommen?

    Der Landkreis Schweinfurt akzeptierte das BEG-Gutachten und nahm im vergangenen November mit großer Mehrheit deshalb sein geltend gemachtes "Verkehrsbedürfnis" wieder zurück. So weit wollten allerdings der Landkreis Kitzingen und die Stadt Schweinfurt noch nicht gehen. Beide Körperschaften vertagten im Dezember, trotz grundsätzlicher Skepsis gegenüber der Bahnlinie, ihre Entscheidung über die Rücknahme des "Verkehrsbedürfnisses" und wollen erst neue Entwicklungen der Landespolitik abwarten. Der Grund: Kurz vor den entscheidenden Sitzungen wurden interne Überlegungen aus der CSU-Landtagsfraktion bekannt, wonach Reaktivierungen von Bahnstrecken künftig vielleicht auch dann möglich seien könnten, wenn die Mindestanforderung von 1000 Reisendenkilometern nicht erreicht wird.

    Wie könnte die Förderung von Bahnlinien künftig aussehen?

    In der CSU denkt man darüber nach, bei der Finanzierung einer Strecken-Reaktivierung, die nicht den Mindestwert von 1000 Reisendenkilometern verspricht, künftig auch die Landkreise und angrenzenden Kommunen mit ins Boot zu holen. Vorausgesetzt, sie wollen das. Die finanzielle Beteiligung der Kommunen könnte sich, so die Idee, an den prognostizierten Fahrgastzahlen orientieren. Im Gespräch ist die Übernahme von je zehn Prozent der Betriebskosten durch die Kommunen pro 100 Fahrgäste unter der Tausender-Marke.

    Ob die Anrainergemeinden sich dafür erwärmen können, ist allerdings fraglich, denn die Gemeinderäte der Gemeinden entlang der Trasse beharren weiterhin darauf, dass die Bahnstrecke entwidmet wird. Daran hat auch das Ergebnis der vergangenen Kommunalwahlen nichts geändert. 

    Wie geht es weiter mit dem Antrag der Thüringer Eisenbahn GmbH?

    Neben dem momentan weiterhin im Raum stehenden "Verkehrsbedürfnis" aus Kitzingen und Schweinfurt ist im Frühjahr 2021 noch ein weiterer rechtlicher Hinderungsgrund für die Entwidmung der Bahntrasse aufgetaucht. Die Thüringer Eisenbahn GmbH mit Sitz in Erfurt hat beim bayerischen Verkehrsministerium eine Unternehmensgenehmigung zum Betreiben der Bahnstrecke beantragt. Die Privatfirma will die Strecke zumindest soweit befahrbar machen, dass bei langsameren Geschwindigkeiten ein Güter- und ein Tourismusverkehr möglich ist. 

    Ende November 2021 hat das bayerische Verkehrsmministerium den Antrag der Thüringer Eisenbahn GmbH allerdings abgelehnt. Die Entscheidungsgründe bleiben nicht öffentlich. "Das Ministerium wird sich zur Wahrung von Geschäftsgeheimnissen der Thüringer Eisenbahn GmbH nicht dazu äußern", heißt es aus München. Zum Hintergrund: Um eine Bahnstrecke betreiben zu dürfen, muss ein Antragsteller unter anderem seine finanzielle Leistungsfähigkeit und seine fachliche Eignung beweisen. Möglicherweise sah das Ministerium hier nicht alle Voraussetzungen erfüllt. Klarheit in diesem Punkt bringt vielleicht der Prozess vor dem Verwaltungsgericht in Würzburg, der im Laufe des Jahres stattfinden soll. Denn die Thüringer Eisenbahn GmbH hat Rechtsmittel gegen einen Bescheid des Verkehrsministeriums eingelegt.

    Solange nicht über die Klage entschieden ist und solange auch keine Klarheit darüber herrscht, ob und wie sich die Förderpraxis des Freistaats für Strecken-Reaktivierungen vielleicht ändert, bleibt der Streit um die Steigerwaldbahn eine Hängepartie. Mit ungewissem Ausgang.

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