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Würzburg/Schweinfurt: Aktuelle Fragen zu Energiepreispauschale und Rente: Könnten Minijobber die 300 Euro doppelt bekommen?

Würzburg/Schweinfurt

Aktuelle Fragen zu Energiepreispauschale und Rente: Könnten Minijobber die 300 Euro doppelt bekommen?

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    Wer im Ruhestand noch einer Arbeit nachgeht, kann die Energiepreispauschale unter Umständen doppelt bekommen.
    Wer im Ruhestand noch einer Arbeit nachgeht, kann die Energiepreispauschale unter Umständen doppelt bekommen. Foto: Franziska Gabbert, dpa

    In der ersten Entlastungsrunde sind sie "vergessen" worden. Jetzt aber bekommen auch die 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner die 300-Euro-Energiepreispauschale. Um die hohen Lebens-, Miet- und Energiekosten auszugleichen, erhalten sie den Zuschuss aus dem dritten Entlastungspaket der Koalition. Auch pensionierte Beamtinnen und Beamte werden den Bonus laut Bundesregierung erhalten. Rechtzeitig vor Weihnachten soll das Geld fließen. Doch es gibt noch offene Fragen.

    Besonders Seniorinnen und Senioren, die noch arbeiten und die Einmalzahlung bereits von ihrem Arbeitgeber erhalten haben, stellen sich die Frage, ob sie den Bonus nun doppelt bekommen. Antworten auf aktuelle Fragen zur Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner geben das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in Berlin und die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV).

    Was ist bisher über die Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner bekannt?

    Rentnerinnen und Rentner sowie Versorgungsempfänger des Bundes sollen eine Energiepreispauschale von 300 Euro erhalten. Diese Pauschale bekommt laut Gesetzentwurf, wer zum Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung oder auf Versorgungsbezüge nach dem Beamtenversorgungsgesetz oder dem ersten und zweiten Teil des Soldatenversorgungsgesetzes hat.

    Der Anspruch besteht laut Bundesarbeitsministerium nur bei einem Wohnsitz im Inland. Die Energiepreispauschale soll als Einmalzahlung durch die jeweiligen Zahlstellen für Rente oder  Versorgungsbezüge Anfang bis Mitte Dezember 2022 ausgezahlt werden. Die Einmalzahlung unterliegt nicht der Beitragspflicht in der Sozialversicherung und wird automatisch ausgezahlt. Wichtig: "Die Energiepreispauschale wird nicht mit der Rente ausgezahlt, sondern läuft als separate Sonderzahlung auf das Pensions- oder Rentenkonto", teilt die DRV Bund mit. 

    Können Rentnerinnen und Rentner, die arbeiten, die Energiepreispauschale doppelt bekommen?

    Wer als Rentnerin oder Rentner bis zum Stichtag 1. September arbeitete - egal ob Vollzeit, Teilzeit oder in einem Minijob - erhält aufgrund dieser Beschäftigung die Energiepreispauschale. "Zusätzlich bekommt derselbe Rentner die Energiepreispauschale als Rentner, wenn er zum Stichtag 1. Dezember 2022 eine Rente beziehen wird", erklärt eine Sprecherin der DRV-Bund. Diese Menschen bekommen die Pauschale also zweimal. Die Auszahlung erfolgt einmal im September über den Arbeitgeber und einmal im Dezember über die Rentenversicherung.

    Ist diese Doppelzahlung dann zulässig?

    "Es wird zulässige Doppelzahlungen geben", so die Sprecherin der Rentenversicherung. Ihr zufolge können Rentnerinnen und Rentner die Energiepreispauschale auch dann ein zweites Mal erhalten, wenn sie bereits als Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld, Wohngeld, Grundsicherung oder einmaliger Heizkostenzuschuss die Energiepreispauschale erhalten haben. "Die Zahlungen schließen einander nicht aus."

    Gibt es Doppelauszahlungen für diejenigen, die gleichzeitig Rente und Pension beziehen?

    Erhält jemand Rente und Pension, sollen doppelte Auszahlungen der Energiepreispauschale ausgeschlossen sein, sagt die Sprecherin der DRV-Bund: "Die Betroffenen sollen die Energiepreispauschale nur einmal erhalten, und zwar aufgrund ihrer Rente."

    Erfolgt bei einer Doppelzahlung der Energiepreispauschale eine Rückforderung?

    Unberechtigte Doppelzahlungen sollen laut DRV durch Datenabgleiche zwischen den auszahlenden Stellen technisch ausgeschlossen werden. Daher werde die Energiepreispauschale nur einmal gezahlt, auch wenn jemand mehrere Renten bezieht - wie zum Beispiel eine Altersrente und Witwenrente.

    Können auch Rentnerinnen und Rentner die Energiepreispauschale erhalten, die nie in einen Renten- oder Pensionskasse eingezahlt haben?

    Rentnerinnen und Rentner sind die Personen, die einen gesetzlichen Anspruch auf Alters-, Erwerbs- oder Hinterbliebenenrente haben. Dieser Anspruch muss zum Stichtag 1. Dezember 2022 vorliegen. "Die Deutsche Rentenversicherung prüft keine Ansprüche anderer Personen auf die Energiepreispauschale im Rentenalter", sagt eine DRV-Sprecherin.

    Rentnerinnen und Rentner der berufsständischen Versorgungswerke wie Apotheker, Architekten oder Notare sind derzeit nicht anspruchsberechtigt, sagt ein Sprecher des Bundesarbeitsministeriums. Diese berufsständischen Versorgungswerke beruhten auf Landesrecht, ob die Rentnerinnen und Rentner dieser Werke die 300-Euro-Pauschale erhalten, "muss auf Landesebene geklärt werden".

    Welche Personengruppen gehen bei der Energiepreispauschale leer aus?

    "Es fallen immer noch Personengruppen durchs Raster, die die 300 Euro dringend bräuchten", heißt es beim Sozialverband VdK Deutschland. Dazu gehören dem VdK zufolge pflegende Angehörige ohne Erwerbstätigkeit und ohne eigene Rente, Eltern in Elternzeit, die kein Elterngeld beziehen, Bezieher von Arbeitslosengeld I, Empfänger von Übergangsgeld und Krankengeld ohne aktives Dienstverhältnis, Vorruheständler oder Rentner, die nur eine Rente aus einer Unfallversicherung beziehen.

    Gibt es die Energiepreispauschale für die, die in in Deutschland wohnen, aber Rente aus dem Ausland beziehen? 

    Wer seinen Wohnsitz in Deutschland hat, hier unbeschränkt steuerpflichtig ist und eine der deutschen Rente vergleichbare Leistung aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union bezieht, kann eine Energiepreispauschale erhalten, so die Deutsche Rentenversicherung. Hierfür sei jedoch in der Zeit vom 9. Januar 2023 bis 30. Juni 2023 ein Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See in 44781 Bochum zu stellen.

    Kann die Energiepreispauschale gepfändet werden?

    Nein. Die Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner unterliegt nicht der Pfändung.

    Was wird die Energiepreispauschale für Rentner den Staat voraussichtlich kosten?

    Insgesamt belaufen sich die Ausgaben des Bundes auf rund 6,4 Milliarden Euro, teilt die Deutsche Rentenversicherung mit. In Deutschland gibt es laut DRV-Statistik 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner.

    An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

    Fragen zur Energiepreispauschale beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: von Montag bis Donnerstag zwischen 8 und 20 Uhr, Telefonnummer (030) 221 911 001. Derzeit gehen dort sehr viele Anrufe ein und es kann zu Wartezeiten kommen.

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