Heilig Abend 2011: Felix und Pia feiern mit ihrem Vater Weihnachten in Eibelstadt (Lkr. Würzburg). Kurz nach 1 Uhr machen sie sich auf dem Heimweg. Wenige Minuten später fahren zwei Mercedes-Fahrer kurz nach der Einmündung zur Bundesstraße 13 hintereinander in den Golf der 27-Jährigen. Sie und ihr zwei Jahre jüngerer Bruder überleben den Unfall nicht. Die Frau stirbt noch in der Nacht, ihr Bruder einen Tag später im Krankenhaus. Nun erhebt die Staatsanwaltschaft Würzburg Anklage gegen die beiden 31 Jahre alten Mercedes-Fahrer.
Lange ziehen sich die Ermittlungen hin. Immer wieder werden von der Staatsanwaltschaft neue Gutachten angefordert. Sachverständige und Rechtsmediziner sind gefordert. Ihre Aufgabe ist es, den Unfall so genau wie möglich zu rekonstruieren. Und sie müssen klären, wer Schuld hat am Tod der jungen Menschen.
Die Staatsanwaltschaft Würzburg hat die Ermittlungen nun abgeschlossen, teilt ihr Sprecher Boris Raufeisen mit. Beiden Mercedes-Fahrern werde zur Last gelegt, nacheinander schuldhaft in das Fahrzeug des verstorbenen Geschwisterpaares gefahren zu sein.
Dem ersten Fahrer, der mit dem Golf der Geschwister kollidierte, wird vorgeworfen, „den Unfall infolge erheblichen Alkoholeinflusses und deutlicher Geschwindigkeitsüberschreitung verursacht und beiden Geschwistern tödliche Verletzungen zugefügt zu haben“, so Raufeisen. „Fahrlässige Tötung in zwei tateinheitlichen Fällen in Tateinheit mit fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs“, nennen das die Vertreter der Anklage. Auf Nachfrage erklärt der Sprecher der Staatsanwaltschaft, dass beim Mercedes-Fahrer 1,5 Promille Alkohol im Blut festgestellt wurden. Der Sachverständige habe die Aufprallgeschwindigkeit rekonstruiert und gehe von einer Ausgangsgeschwindigkeit von mindestens 135 Kilometern pro Stunde aus.
Durch die Wucht des Aufpralls wird der Golf erst in den Straßengraben und gleich wieder auf die Straße geschleudert – und der zweite Mercedes fährt hinein. Mit welcher Geschwindigkeit, ließe sich im Nachhinein nur schwer ermitteln, so Raufeisen. Die Anklage geht davon aus, dass der zweite Fahrer entweder zu schnell gefahren sei oder auf den Unfall nicht rechtzeitig reagiert habe. Etwa 100 Meter Abstand hätten zwischen ihm und dem ersten Mercedes-Fahrer gelegen. Auf jeden Fall habe auch er einem der bereits tödlich Verletzten weitere Verletzungen zugefügt, sagt Raufeisen. So ergebe sich der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung.
Kurz nach dem Unfall aufkommende Gerüchte, die beiden Mercedes-Fahrer hätten sich ein Wettrennen geliefert, kann die Staatsanwaltschaft nicht bestätigen, will es aber auch nicht ausschließen. Zeugen hatten damals berichtet, dass sie von den beiden Mercedes-Fahrern sehr schnell und kurz hintereinander überholt wurden.
Wann es zur Hauptverhandlung kommt, ist noch unklar. Raufeisen rechnet mit einem Termin im Sommer.