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Giebelstadt: Berichterstattung über Bauernhofkindergarten Giebelstadt hatte juristische Konsequenzen

Giebelstadt

Berichterstattung über Bauernhofkindergarten Giebelstadt hatte juristische Konsequenzen

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    Die Berichterstattung der Main-Post über den Bauernhofkindergarten in Giebelstadt beschäftigte nach einer Klage des Trägervereins auch das Landgericht Würzburg.
    Die Berichterstattung der Main-Post über den Bauernhofkindergarten in Giebelstadt beschäftigte nach einer Klage des Trägervereins auch das Landgericht Würzburg. Foto: Thomas Obermeier

    Im November 2023 hat diese Redaktion über Vorwürfe berichtet, die Eltern gegen den Bauernhofkindergarten in Giebelstadt (Lkr. Würzburg) erhoben hatten. Sie befürchteten eine Unterwanderung mit Glaubensinhalten der umstrittenen Glaubensgemeinschaft "Kingdom Impact" (KI).

    Vorsitzender des Trägervereins des Kindergartens ist der Giebelstadter Landwirt Ulrich Pabst. Kurz nach Weihnachten 2023 war der Trägerverein in einem gerichtlichen Eilverfahren gegen die Berichterstattung vorgegangen. Nach einer Entscheidung des Landgerichts Würzburg in erster Instanz hat inzwischen auch das Berufungsgericht, das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg, ein Urteil gefällt.

    Landgericht Würzburg: Verdachtsberichterstattung war zulässig 

    Der Trägerverein wollte erreichen, dass die Redaktion insgesamt 24 Äußerungen der Berichterstattung unterlässt. Die mündliche Verhandlung vor dem Landgericht Würzburg beanspruchte fast einen ganzen Tag. Ulrich Pabst bestritt vor Gericht die im Artikel erhobenen Vorwürfe allesamt.

    Das Landgericht Würzburg stellte in seiner Urteilsbegründung fest, dass "eine Nähe von verschiedenen Personen, die eine nicht ganz untergeordnete Stellung im Kindergarten oder dem Trägerverein haben, zu Kingdom Impact belegt" sei. Auch habe sich klar ergeben, dass es Eltern gibt, die eine Unterwanderung des Kindergartens mit KI-Inhalten befürchten. Die fehlende Transparenz über die Nähe zu Kingdom Impact habe sich bestätigt, die Verdachtsberichterstattung dieser Redaktion sei zulässig gewesen.

    Trägerverein des Kindergartens ging in Berufung vor dem Oberlandesgericht Bamberg

    Hingegen habe sich der von Eltern kritisierte Umgang mit mystischen Gestalten im Kindergarten sowie die behaupteten, dort angeblich praktizierten Erziehungsmethoden durch die Aussagen der Zeugen nicht bestätigt, so das Gericht. Diesbezügliche Behauptungen hat die Redaktion aus dem Online-Beitrag gelöscht und in der entsprechenden E-Paper-Ausgabe geschwärzt.

    Mit dem Urteil der ersten Instanz war der Trägerverein nicht vollständig einverstanden. Er ging in neun Punkten vor dem Oberlandesgericht Bamberg in Berufung. Dort kamen die Richter in ihrem Urteil zu dem Schluss, dass die Entscheidung des Landgerichts Würzburg "nicht in jeder Hinsicht frei von Rechtsirrtum" sei. In vier Punkten bekam der Trägerverein Recht, fünf der angegriffenen Aussagen aus dem Artikel hat das OLG nicht beanstandet.

    Was das Oberlandesgericht kritisiert und was es als bestätigt bewertet

    Das Gericht kritisierte, dass in der Berichterstattung von der "inneren Haltung" von Personen verallgemeinernd Rückschlüsse auf die Erziehungspraxis im Kindergarten gezogen wurden. Es möge zwar sein, dass Eltern diesen Vorwurf erhoben haben. Das OLG vermisst jedoch Beweise dafür, dass dieser Vorwurf berechtigt sein könnte.

    Als bewiesen sah hingegen auch das Oberlandesgericht an, dass Pabst und seine Frau der Glaubensgemeinschaft Kingdom Impact "inhaltlich nahestehen". Bezüglich ihrer beiden Kinder sei ein "Nahestehen" zur Glaubensgemeinschaft Kingdom Impact vom Trägerverein nicht einmal selbst in Abrede gestellt worden, so das Gericht. Der Trägerverein ging auch gegen die Äußerung vor, dass Eltern befürchteten, der Kindergarten werde von der Glaubensgemeinschaft unterwandert. Der Antrag wurde vom Oberlandesgericht jedoch diesbezüglich abgelehnt, weil diese Sorge der Eltern nachweislich bestand.

    Der Vorsitzende des Trägervereins, Ulrich Pabst, wurde von der Redaktion um eine Stellungnahme zu den Urteilen gebeten. Nach mehrfachen Gesprächen entschied er sich dagegen.

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