Die Coronaregeln an Weihnachten sind in Bayern strenger als in anderen Bundesländern. Wir haben dem Polizeipräsidium Unterfranken Fragen zu Kontrollen und deren Verhältnismäßigkeit gestellt.
Wie wird die Polizei an den Weihnachtstagen die Einhaltung der Corona-Beschränkungen kontrollieren?
Auch an den Weihnachtsfeiertagen wird in ganz Unterfranken die Einhaltung der Vorschriften durch die Polizei überwacht. Unterstützt werden unsere Dienststellen dabei durch Kräfte der Bereitschaftspolizei und der Operativen Ergänzungsdienste. Verstöße werden wir konsequent ahnden. Natürlich gilt es, bei jedem Einschreiten auch stets den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren.

Was ist verhältnismäßig?
Das Innenministerium hat die Polizei zu einem konsequenten Vorgehen aufgefordert. Die gesetzlichen Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes sollen konsequent kontrolliert und geahndet werden, der Handlungsspielraum bei einer Kontrolle ist deshalb gering. Allerdings liegt es im Ermessen der Landratsämter oder kreisfreien Städte, ob ein Bußgeldbescheid erlassen wird. Die Polizei leitet die Anzeigen an diese Behörden weiter.
Gibt es eine übergeordnete Handlungsanweisung vom Präsidium wie die Vorgaben des Innenministeriums konkret umgesetzt wird ?
Das Polizeipräsidium Unterfranken hat im Zusammenhang mit der Corona Pandemie eine Rahmenanweisung erlassen, welche fortlaufend und lageangepasst durch Einsatzweisungen ergänzt wird. Inhaltlich entsprechen die Rahmenanweisung und die Einsatzweisungen den oben genannten Aussagen – strikte Kontrollen und konsequente Ahndung.
Konkretes Beispiel: Was passiert, wenn mich die Polizei an Heilgabend um 21.30 Uhr auf dem Heimweg trifft?
Wer nach 21 Uhr noch im öffentlichen Raum unterwegs ist, wird entsprechend kontrolliert und muss bei fehlenden triftigen Gründen mit einer Anzeige rechnen. Das gilt auch an Heiligabend und den Feiertagen. Ob ein Bußgeldbescheid erlassen wird, liegt dann im Ermessen der Landratsämter und kreisfreien Städte.
Kontrolliert die Polizei Kontaktbeschränkungen und Ausgangsverbot an Weihnachten auch ohne einen Anlass?
Die unterfränkische Polizei führt eigeninitiativ keine Kontrollen von und in Wohnungen im Hinblick auf die Einhaltung der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung durch, sondern nur wenn es einen Anlass gibt. Zum Beispiel wegen einer Mitteilung über Verstöße oder aufgrund einer gemeldeten Ruhestörung. Die Betretung der Wohnung, um Ordnungswidrigkeiten zu verfolgen, ist der Polizei gestattet.
Im öffentlichen Raum werden Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz unabhängig von den Weihnachtsfeiertagen konsequent geahndet. Deshalb bittet die Polizei eindringlich um Einhaltung der geltenden Kontaktbeschränkungen und Ausgangssperre.
Werden dafür mehr Beamte als sonst an den Weihnachtstagen eingesetzt?
Die unterfränkische Polizei ist auch an den Weihnachtsfeiertagen mit ausreichend Personal im Einsatz, um ihre Aufgaben wahrnehmen zu können. Detaillierte Auskünfte zum Personalansatz sind aus einsatztaktischen Gründen nicht möglich.
Bayerische Regeln für WeihnachtenAn den Weihnachtstagen darf sich ein Hausstand mit vier weiteren Personen aus dem engsten Familienkreis (Ehegatten, Partner, Eltern, Großeltern, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweiligen Haushaltsangehörige) treffen. Neben diesen Verwandten-Regeln gelten die allgemeinen Kontaktbeschränkungen, die ein Treffen von fünf nicht verwandten Personen aus höchstens zwei Haushalten erlauben. Kinder unter 14 Jahren werden nicht gezählt.Die Ausgangssperre gilt auch an Heiligabend und den Feiertagen: Zwischen 21 und 5 Uhr darf man die Wohnung nur verlassen, um Angehörige zu betreuen, Hunde Gassi zu führen oder aus beruflichen, medizinischen oder "ähnlich gewichtigen und unabweisbaren" Gründen. Wer an Heiligabend länger zusammen sein will, muss über Nacht bleiben.Quelle: Bayerische Staatsregierung www.bayern.de